Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die Richtlinien für die Einwanderung ändern können und bitten Sie, sich im Einzelfall direkt an das Aussenministerium in Paraguay zu wenden.
Mehr Informationen findet man auch bei der Botschaft von Paraguay.
Unterlagen zur Einwanderung
I. Folgende Unterlagen müssen legalisiert mitgeführt werden:
- Polizeiliches Führungszeugnis im Original (ab 14. Lebensjahr). Das Zeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Führungszeugnis zusätzlich durch das Bundesamt für Justiz (Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn) überbeglaubigt werden muss. (In der Regel ist es so, dass Sie Ihr Führungszeugnis bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, mit dem Hinweis beantragen, dass es überbeglaubigt werden muss.)
- Vorlage der Originalgeburtsurkunde oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie (nicht älter als 12 Monate).
- Schul- und Studienzeugnisse oder Zertifikate (vom Bildungs-/Kultusministerium des Landes beglaubigt) Achtung! Kopien bitte getrennt beglaubigen lassen.
- Beglaubigte Kopie des gültigen Reisepasses oder Originalpass mit einer Kopie Achtung! Kopien bitte getrennt beglaubigen lassen. Achtung! Im Falle der Einwanderung einer Familie hat jedes Mitglied die in 1. bis 4. aufgeführten Unterlagen vorzulegen)
- Originalheiratsurkunde (bei Verheirateten) oder bei entsprechenden Behörden beglaubigte Kopie
- Originalscheidungsurteil oder bei entsprechenden Behörden beglaubigte Kopie Achtung! die Beglaubigung der Heirats- oder Scheidungsurkunde durch das Landgericht darf nicht älter als 5 Jahre sein. Bitte beachten Sie, dass zusammen mit der Scheidungsurkunde auch unbedingt die Heiratsurkunde vorgelegt werden muss.
- Genehmigung für Minderjährige, falls ein Erziehungsberechtigter Elternteil in Deutschland bleibt. Bei geschiedenen Eltern, die Genehmigung des in Deutschland verbleibenden, erziehungsberechtigten Elternteils
Senden die diese Dokumente zwecks Legalisierung an die Botschaft der Republik Paraguay Berlin, Konsularabteilung.
II. Folgende Punkte bitte unbedingt beachten:
- Für die Legalisierung von Dokumenten werden Gebühren fällig. Bitte entrichten Sie die Gebühren im Voraus durch eine Überweisung Bitte im Falle von Überweisungen eine Kopie des Überweisungsträgers der Sendung beifügen (bitte beachten Sie den Hinweis).
Verrechnungsschecks von privaten Personen werden nicht akzeptiert. - Die Höhe der Gebühren für unterschiedliche Dokumente entnehmen Sie unserer Preisliste. Eine Beispielrechnung finden Sie ebenfalls dort.
- Fügen Sie Ihrer Sendung unbedingt einen ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
- Fügen Sie bitte Ihrer Sendung unbedingt ein entsprechendes Anschreiben bei, das Angaben über Ihr Anliegen, Ihre Adresse, Telefon- bzw. Faxnummer und evtl. eine E-Mail Adresse enthalten sollte.
- Die Legalisierung oben aufgeführter Dokumente nimmt in der Regel eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen nach Eingang in Anspruch.
Je nach Belastung kann sich diese bis über drei Wochen hinziehen.In dieser Hinsicht bitten wir um Ihr Verständnis, da zeitweise erhöhte Anfragen und Legalisierungsersuchen zur Überlastung unserer Kapazitäten führen können. Es ist empfehlenswert sich rechtzeitig um die Einreichung der Dokumente zu bemühen, da es erfahrungsgemäß regelmäßig zu Engpässen durch mangelhafte Zeitplanung kommt.
Hinweis: Seit einiger Zeit gibt es die Gebührentabelle nicht mehr, so dass der entsprechende Betrag nicht auszumachen ist. Dem Vernehmen nach werden jetzt die Papiere an die paraguayische Botschaft nach Berlin geschickt und die antworten dann per E-Mail (unbedingt angeben) mit den zu entrichtenden Gebühren.
II. Besondere Erfordernisse
- Bei Einfuhr von Haustieren
Wenn Sie Haustiere nach Paraguay einführen möchten, beachten Sie bitte die Informationen unter Auskunft über Einfuhr von Haustieren. - Für eingebürgerte deutsche Staatsbürger
Bei Auswanderung von den o. g. Personen sind folgende Punkte zu beachten:- Dokumente, die in den oben genannten Regionen durch entsprechende Behörden ausgestellt wurden (Beispielsweise Geburts- Heirats- oder Scheidungsurkunden), sind falls eine konsularische Vertretung der Republik Paraguay in den heutigen Nationalstaaten vorhanden ist, in den entsprechenden Konsulaten zu legalisieren.
- Bonitätsbescheinigung:
- 5.000 US Dollars oder Gegenwert auf einem Bankkonto in Paraguay oder
- Akademischer Titel und Arbeitsaussicht mit Angabe des Gehalts. Dieses mit vom Notar beglaubigter Unterschrift, Handelsbescheinigung und Steueridentifikationsnummer (RUC) vom Arbeitgeber oder
- Eigentumstitel eines Produktionsunternehmens mit min. 10 Hektar oder
- Gründung einer Gesellschaft mit Angabe des Kapitals, welches min. 5.000 US Dollars oder Gegenwert betragen muss.
Bitte beachten: Die erforderliche Dokumente werden im Original und zwei beglaubigte (beim Notar) Kopien vorgelegt. Dokumente in Fremdsprachen (außer Portugiesisch) müssen ins Spanische vom beeidigten Übersetzer, übersetzt werden.
Einfuhr von Haustieren
Für die Einfuhr von Haustieren (Hunde, Katzen, u.s.w.) nach Paraguay ist ein von der paraguayischen Botschaft in Berlin beglaubigter internationaler Impfpass erforderlich.
1. Der internationale Impfpass muss folgende Angaben enthalten:
1. Name und Wohnort des Besitzers
2. Angaben über das Tier
(Rasse, Geschlecht, Alter, Art des Felles, Herkunftsland und Photo)
3. Impfungen (Hersteller des Impfstoffes ist anzugeben):
(Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvavirose, Leptospirose)
4. Ausschluss parasitären Befalls jeder Art. Die tierärztliche Bestätigung, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist (ca. Seite 16-17 des Impfpasses oder eine separate Bescheinigung in spanischer Sprache) darf nicht älter als 30 Tage sein, wenn das Tier in Paraguay ankommt. Daher empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.
5. Ein Foto des Tiers in Passbildgröße und gut erkennbar (an die Innenseite des Umschlags geklebt)
2. Der Impfpass muss vom Veterinäramt beglaubigt werden.
3. Diese Unterlagen – sowie ein an Sie adressierter und frankierter Briefumschlag- sind zur Beglaubigung bei der Botschaft der Republik Paraguay, Konsularabteilung einzureichen.
Die Kosten für die Beglaubigung durch das Konsulat (einschl. Konsulargebühren) entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Die Gebühren sind per Überweisung im Voraus zu zahlen. Bei Überweisungen bitten wir Sie, eine Kopie des Überweisungsscheins Ihren Unterlagen beizufügen.
Botschaft der Republik Paraguay – Hardenbergstr. 12 – 10623 Berlin / Tel.: 030 / 319986-0 – Fax: 030 / 319986-17
E-Mail: embapyde@t-online.de – © Botschaft der Republik Paraguay
Botschaft der Republik Paraguay – Hardenbergstr. 12 – 10623 Berlin Tel.: 030 / 319986-0 – Fax: 030 / 319986-17