In der Regel ist man bereits 1,5 Stunden vor Abflug am Check in, um ja nicht den Flug nach Paraguay zu verpassen. Umso ärgerlicher ist es, wenn plötzlich auf der Anzeigetafel des Flughafens der Hinweis erscheint, dass der Flug eine Verspätung hat. In diesem Artikel geben wir dir Tipps, was du dann unternehmen kannst.
Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden hast du durch die EU-Fluggastverordnung den Vorteil, dass du eine Entschädigung von bis zu 600 Euro in Anspruch nehmen kannst. Wenn Du den Flug aufgrund einer Flugverspätung absagen musst, stehen dir weitere Fluggastrechte zur Verfügung. In diesem Fall kannst du zusätzlich eine Erstattung deiner Ticketkosten fordern, mit zum Beispiel Flightright Entschädigungsanspruch online prüfen. Flightright verhilft mit 140 Mitarbeitern schon seit 10 Jahren Fluggästen ihre Rechte geltend zu machen.
Unterschiedliche Entschädigungshöhen
Wie hoch deine Entschädigung ausfällt, hängt unter anderem von der Länge der Strecke ab, die du fliegen wolltest. Das hat zur Folge, dass deine Entschädigung bei einer Flugverspätung wesentlich höher ausfallen kann, als die Kosten für den Ticketkauf:
- Für eine Stecke von bis zu 1.500 km erhältst du beispielsweise 250 Euro
- Für eine Stecke innerhalb der EU ab 1.500 km 400 Euro
- Für andere Strecken zwischen 1.500 km und 3.500 km 400 Euro
- Für alle anderen Strecken über eine Länge von 3.500 km erhältst du 600 Euro
Die Entschädigung muss für jeden Fluggast gezahlt werden. Das bedeutet, dass wenn du mit deinen Kindern fliegst, für die du ja auch ein Flugticket gebucht hast, ebenfalls die Entschädigungssumme erhältst.
Welche Voraussetzung musst du erfüllen?
Ein finanzieller Ausgleich wird in der Regel per Überweisung oder bar ausgezahlt. Das Ausstellen eines Gutscheins oder eine Verrechnung über Bonusmeilen ist nicht üblich. Bei der Höhe der Entschädigung handelt es sich bei der Berechnung nicht um die tatsächlich geflogene Strecke, sondern um die Luftlinie. Damit du in den Genuss einer Entschädigung bei einer Flugverspätung kommst, musst du für den jeweiligen Flug eine bestätigte Buchung nachweisen. Außerdem ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig beim Check-in meldest.
Die EU-Verordnung zu Fluggastrechten 261/2004 gilt ausschließlich für Flüge die in der EU landen und von einer Fluggesellschaft angeboten wurde, die ihren Sitz in der EU bzw. in Island, Norwegen oder in der Schweiz hat. Weiterhin gilt sie für Flüge, die in der EU gestartet sind – in diesem Fall ist der Sitz der Fluggesellschaft nicht relevant.
Wissenswertes über Fluggastrechte
Damit du bei einer Flugverspätung eine Entschädigung erhältst, muss der Flug aber mindestens eine Verspätung von drei Stunden haben. Für die Berechnung der Verspätung spielt der Zeitpunkt der Ankunft an deinem Zielort eine große Rolle. Es zählt der Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtür geöffnet wurde. Solltest du durch die Verspätung auch noch einen Anschlussflug verpasst haben, kannst du auch eine Entschädigung in Anspruch nehmen, obwohl dein erster Flug nur eine geringe Verspätung hatte.